Beschleunigte Grundqualifikation Klasse D1,D1E,D,DE

fotolia.com/id/48927294(th-photo)
fotolia.com/id/69578186 (rasica)
fotolia.com/id/66244673 (rasica)

Die beschleunigte Grundqualifikation vermittelt Kenntnisse und vergleichbare Fertigkeiten zur Durchführung von Fahrten mit Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.
Sie ist nach § 4 BKrQFG als Zusatzausbildung zu den Führerscheinen der Klassen C,CE,C1,C1E zu absolvieren.

Die Ausbildung umfasst einen Zeitrahmen von 130 Theorie- und 10 praktische Fahrstunden. Sie können die Schulung parallel oder im Anschluß an den Führerschein durchlaufen.
Die Termine werden individuell vereinbart und durchgeführt.
Der theoretische Teil wird durch kompetente Ausbilder vermittelt, die Praxis übernehmen erfahrene Fahrlehrer.
Den Abschluß erlangen Sie durch eine bestandene Theorieprüfung bei der ortsansässigen Industrie- und Handelskammer.

Eine Finanzierung dieser Ausbildung ist über öffentliche Mittel möglich. Da muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden. Sie können die Prüfung in Theorie und Praxis bei der ortsansässigen Industie- und Handelskammer auch ohne Ausbildung absolvieren, dann erhöht sich aber das Prüfungsaufkommen und die Prüfgebühr um ein Vielfaches.
Hier sollte man sehr viel Vorwissen und gute Nerven für die Prüfung mitbringen. Beim Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Fachkraft im Fahrbetrieb" ist die Ausbildung in Ihrer Lehrzeit enthalten und wird durch entsprechende Prüfungen abgefragt.