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Klasse A, gültig ab 19.01.2013

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit muss mehr als 45 km/h betragen.

Die Motorräder dürfen auch einen Beiwagen haben, wobei die oberen Begrenzungen auch eingehalten werden müssen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen eine Leistung von mehr als 15 kw haben.

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Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre für einen Direkteinstieg.

Sie haben auch die Möglichkeit, diese Klasse mit 20 Jahren zu erwerben, wenn Sie die Klasse A2 vorher absolviert haben und mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 sind.

Für die dreirädrigen Kraftfahrzeuge liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. In dieser Führerscheinklasse sind die Klasse AM, A1 und A2 inklusive.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden. Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 24. oder 21. Lebensjahres (für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw) begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Alte Führerscheine, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 getauscht werden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum erworben wurden, erhalten eine Befristung von 15 Jahren. Für die Verlängerung ist nur ein Passbild notwendig. Die Fahrerlaubnis wird dabei unbefristet erteilt, nur die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre begrenzt.

Wer mehr als 2 Jahre den A2 Führerschein nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den A mit weniger Aufwand zu erwerben. Sie müssen dafür nur eine praktische Prüfung nachweisen. Eine theoretische Ausbildung und Prüfung sind nicht vorgeschrieben, auch keine besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten) in der Praxis. Die Menge der Übungsfahrten sollte ausreichen, um die praktische Prüfung positiv abschließen zu können.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest