Klasse A1, gültig ab 19.01.2013

Leichtkrafträder bis 125 ccm

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw/15 PS fahren. Dazu gehören auch Krafträder mit Beiwagen. Bei dieser Klasse muss aber ein Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse der Maschine von höchstens 0,1 kw pro kg eingehalten werden, d.h. wenn die Maschine eine Motorleistung von 11 kw besitzt, darf sie ein Leergewicht von 110 kg nicht überschreiten. Ansonsten fällt sie in eine andere Motorrad- Führerscheinklasse.

Zusätzlich dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern gefahren werden. Die Fahrzeuge dürfen eine Motorleistung von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, bauartbedingt aufweisen. Die Leistung ist allerdings bei 15 kw begrenzt.

Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 16 Jahren, die Klasse AM ist hier inklusive.

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Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden. Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 16. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Alte Führerscheine, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 getauscht werden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum erworben wurden, erhalten eine Befristung von 15 Jahren. Für die Verlängerung ist nur ein Passbild notwendig.

Die Fahrerlaubnis wird dabei unbefristet erteilt, nur die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre begrenzt. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für die 16- und 17- jährigen Führerscheininhaber ist ab dem 19.01.2013 ersatzlos entfallen.

Wenn Sie im Besitz des Führerschein Klasse B und M vor dem 01.04.1980, also "alte" Klasse 3 oder 4, dürfen Sie auch Leichtkrafträder dieser Klasse fahren.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest