fotolia.com/id/83270280 (Giorgio Pulcini)

Klasse A2, gültig ab 19.01.2013

Krafträder bis maximal 35 kw

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Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kw fahren.

Das Verhältnis Leistung zu Leermasse der Maschine darf hier höchstens 0,2 kw pro kg betragen, d.h. hat die Maschine eine Leistung von 35 kw, muss sie ein Leergewicht von maximal 175 kg besitzen. Ist sie schwerer, fällt sie automatisch in eine andere Klasse.

Die Maschine darf auch mit Beiwagen gefahren werden, wobei der obere Teil auch beachtet werden muss.

Das Mindestalter liegt hier bei 18 Jahren, die Führerscheinklassen AM und A1 sind hier inklusive.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden. Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Alte Führerscheine, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 getauscht werden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum erworben wurden, erhalten eine Befristung von 15 Jahren. Für die Verlängerung ist nur ein Passbild notwendig. Die Fahrerlaubnis wird dabei unbefristet erteilt, nur die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre begrenzt.

Wer mehr als 2 Jahre den A1 Führerschein nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den A2 mit weniger Aufwand zu erwerben. Sie müssen dafür nur eine praktische Prüfung nachweisen.

Eine theoretische Ausbildung und Prüfung sind nicht vorgeschrieben, auch keine besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten) in der Praxis. Die Menge der Übungsfahrten sollte ausreichen, um die praktische Prüfung positiv abschließen zu können.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest