Klasse B, gültig ab 19.01.2013

PKW Führerschein

Sie dürfen Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg darf ohne eine zusätzliche Berechtigung mitgeführt werden. Sollte der Anhänger größer werden, darf die zulässige Gesamtmasse von beiden Fahrzeugen 3,5 t nicht überschreiten.

Der Führerschein ist auf 15 Jahre begrenzt, danach muss nur der Karten- Führerschein, ohne ärztliche Untersuchung, verlängert werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bei Begleitung auch mit 17 Jahren möglich. Die Begleiter müssen zusätzlich beantragt werden und unterliegen einigen Voraussetzungen.

fotolia.com/id/68197740 (Tomasz Zajda)

Ausbildung

Die Ausbildung beinhaltet eine gewisse Anzahl von Pflichtstunden in Theorie und Praxis. Sie muss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen werden.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die Theorieprüfung 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Alte Führerscheine, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 getauscht werden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum erworben wurden, erhalten eine Befristung von 15 Jahren. Für die Verlängerung ist nur ein Passbild notwendig. Die Fahrerlaubnis wird dabei unbefristet erteilt, nur die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre begrenzt. Besitzen Sie noch die "alte" Klasse 3, müssen Sie erstmalig ab dem 50. Lebensjahr den alten Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen. Das ist nur mit einer ärztlichen Untersuchung möglich.

Sie erhalten dann die Führerscheine B,BE,C1,C1E,AM und L. Die Führerscheine C1 und C1E werden dann aber nur noch für 5 Jahre erteilt.

Tauschen Sie nicht um, ruhen die LKW-Führerscheine und Sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr keine LKW mehr fahren. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr müssen die Voraussetzungen für die Schlüsselnummer 95 erfüllt sein und sie muss im Kartenführerschein eingetragen sein. Sie bekommen beim Umtausch die Klassen A und A1, jedoch ist die begrenzt auf dreirädrige Kraftfahrzeuge und Trikes mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg. Dafür bekommen Sie eine Eintragung mit den Schlüsselnummern 79.03 und 79.04. Auf eigenen Antrag bekommen Sie auch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 eingetragen. Mit dieser Klasse dürfen Sie LKW solo bis 7,5t und einen Anhänger bis 4,5t zulässige Gesamtmasse fahren. Die gesamte Zugkombination darf also 12t und 3 Achsen nicht überschreiten(Zwillingsachse am Anhänger unter 1 Meter Achsnabenmaß). Die Klasse T wird auf Antrag und Nachweis einer Tätigkeit in einem Land- oder Forstwirtschaftsunternehmen zusätzlich erteilt.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag:

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest