Klasse BE, gültig ab 19.01.2013

PKW mit größerem Anhänger

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Kraftwagen mit der Führerscheinklasse B (siehe Klasse B) und einen Anhänger über 750 kg und bis max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers fahren.

Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 18 Jahre.
Das begleitete Fahren mit 17 kann auch hier beantragt und durchgeführt werden. Auch hier unterliegen die Begleiter einigen Voraussetzungen.

Um die Klasse BE beantragen zu können, müssen Sie zuerst die Klasse B (siehe Klasse B) beantragt und abgeschlossen haben.

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Ausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist hier nicht gefordert. In der Praxis sind eine gewisse Anzahl von Pflichtfahrstunden und eine praktische Prüfung zu absolvieren.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die praktische Prüfung erst einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Alte Führerscheine, die vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 getauscht werden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum erworben wurden, erhalten eine Befristung von 15 Jahren. Für die Verlängerung ist nur ein Passbild notwendig. Die Fahrerlaubnis wird dabei unbefristet erteilt, nur die Führerscheinkarte wird auf 15 Jahre begrenzt.

Wer den BE- Führerschein vor dem 19.01.2013 bereits erworben hat, darf beim Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschreiten. Der neue Führerschein erhält dann die Schlüsselnummer 79.06

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest.