Klasse CE, gültig ab 19.01.2013

Schwere Lastzüge

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren. Dazu gehören auch Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Nach oben gibt es auch hier, wie in Klasse C, gewichtsmäßig im Führerscheinrecht keine Begrenzung.

Für die gewerbliche Güterbeförderung muss ein Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) erbracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Personenbeförderung.Diese Qualifizierung wird zusätzlich zu dieser Klasse angeboten.

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Mindestalter

Das Mindestalter bei dieser Klasse liegt bei 21 Jahren, hier muss vorher der Führerschein Klasse C absolviert werden.

Wird das Mindestalter früher genehmigt, so ist das von folgenden Bedingungen abhängig:

  • Erwerb der Grundqualifikation nach § 4, Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG
  • Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder
  • Berufsausbildung zur "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • bzw. die Ausbildung schon abgeschlossen haben. Der Einsatz dieser Fahrer darf nur national erfolgen, bis sie das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Ist die Klasse beendet, besitzen Sie auch die Führerscheine der Klassen C1E, BE und T.

Haben Sie den Führerschein der Klasse D1 erworben, erhalten Sie auch die Klasse D1E, bei Besitz der Klasse D auch die Klasse DE.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden. Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 21. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf. Wenn die Bedingungen s.o. erfüllt sind, reduziert sich das Einstiegsalter auf 18 Jahre und mit der Ausbildung kann auch 6 Monate vorher begonnen werden. Die Ausbildung für den Nachweis der Grundqualifikation ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gesondert geregelt und muss einzeln erfragt werden.

Erst nach der bestandenen Prüfung und dem erfolgten Führerscheineintrag dürfen Sie am gewerblichen Güter- oder Personenverkehr teilnehmen.

Wissenswertes

Die Führerscheinklasse wird auf 5 Jahre befristet. Bei der Verlängerung muss durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse im Straßenverkehr nicht mehr bewegen.

Besitzen Sie noch die "alte" Klasse 2, müssen Sie erstmalig ab dem 50. Lebensjahr den alten Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen. Das ist nur mit einer ärztlichen Untersuchung möglich. Sie erhalten dann die Führerscheine B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Führerscheine C und CE werden dann aber nur noch für 5 Jahre erteilt.

Tauschen Sie nicht um, ruhen die LKW-Führerscheine und Sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr keine LKW mehr fahren. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr müssen die Voraussetzungen für die Schlüsselnummer 95 erfüllt sein und sie muss im Kartenführerschein eingetragen sein.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag:

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis