Klasse D / Bus, gültig ab 19.01.2013

Schwere Busse

Sie dürfen mit diesem Führerschein Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Personen fahren. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden.


Für die gewerbliche Personenbeförderung muss ein Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) erbracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Güterbeförderung.

Diese Qualifizierung wird zusätzlich zu dieser Klasse angeboten.

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt bei diesem Führerschein 24 Jahre. Das Mindestalter kann auf 18 Jahre mit folgenden Bedingungen gesenkt werden:

  • mit 18 Jahren, für Fahrten im Linienverkehr begrenzt auf 50 km, wenn Sie die Ausbildung als "Berufskraftfahrer/ -in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben
  • mit 20 Jahren, für Fahrten im Linienverkehr begrenzt auf 50 km, wenn Sie die Ausbildung als "Berufskraftfahrer/ -in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben
  • mit 21 Jahren, nach durchgeführter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG (große IHK- Prüfung in Theorie und Praxis) oder bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, aber erst nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 2 BKrFQG
  • mit 23 Jahren nur die Klasse D, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 2, BKrFQG

Seit Mai 2014 kann das Mindestalter auch auf 21 Jahre gesenkt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Einsatzfahrten der Polizei
  • Einsatzfahrten der Feuerwehr
  • nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Technisches Hilfswerk
  • Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten unterzogen werden. Das können auch Prüfungen auf der Straße sowie vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sein.
  • Fahrzeuge, die zu Reparatur- oder Wartungszwecke in eine gewerbliche Fahrzeugwerkstatt gebracht und dort einer Prüfung auf der Straße auf Anweisung eines Vorgesetzten unterzogen wurden.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden.

Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung. Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 24. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf.

Wenn die Bedingungen s.o. erfüllt sind, reduziert sich das Einstiegsalter wie oben angegeben und mit der Ausbildung kann auch 6 Monate vorher begonnen werden. Die Ausbildung für den Nachweis der Grundqualifikation ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gesondert geregelt und muss einzeln erfragt werden.

Erst nach der bestandenen Prüfung und dem erfolgten Führerscheineintrag dürfen Sie am gewerblichen Güter- oder Personenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

Zur Erlangung der Klasse D benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse B und einen Nachweis der körperlichen Eignung sowie Ihrer Belastungsfähigkeit mit einem Reaktionstest. Das wird durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch psychologischen Untersuchung nachgewiesen.

Zusätzlich wird ein Nachweis über das Sehvermögen gefordert. Den erhalten Sie von einem Augenarzt oder Arbeitsmediziner.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • biometrisches Passbild
  • ärztliches Zeugnis
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit (Reaktionstest)
  • augenärztliches Zeugnis.