Klasse D1, gültig ab 19.01.2013

Kleinerer Bus

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Kraftfahrzeuge führen, die für mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen zugelassen wurden. Der Fahrer ist von der Personenzahl ausgeschlossen.

Die Fahrzeuglänge darf 8m nicht überschreiten. Hier darf auch ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg mitgeführt werden.

Für die gewerbliche Personenbeförderung muss ein Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) erbracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Güterbeförderung. Diese Qualifizierung wird zusätzlich zu dieser Klasse angeboten

Das Mindestalter beträgt hier 21 Jahre. Befinden Sie sich in der Ausbildung "Berufskraftfahrer/-in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb", sinkt das Mindestalter auf 18 Jahre. Hier dürfen Sie aber bis zum vollendeten 21. Lebensjahr nur national tätig werden

Für diese Klasse ist als Vorbesitz nur der Führerschein Klasse B erforderlich, Sie erhalten auch nach Erwerb dieser Klasse keine zusätzlichen Führerscheinklassen.

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Ausbildung:

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden.

Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung. Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 21. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf.

Wenn die Bedingungen s.o. erfüllt sind, reduziert sich das Einstiegsalter auf 18 Jahre und mit der Ausbildung kann auch 6 Monate vorher begonnen werden. Die Ausbildung für den Nachweis der Grundqualifikation ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gesondert geregelt und muss einzeln erfragt werden.

Erst nach der bestandenen Prüfung und dem erfolgten Führerscheineintrag dürfen Sie am gewerblichen Güter- oder Personenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

Zur Erlangung der Klasse D1 benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse B und einen Nachweis der körperlichen Eignung sowie Ihrer Belastungsfähigkeit mit einem Reaktionstest. Das wird durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch psychologischen Untersuchung nachgewiesen.

Zusätzlich wird ein Nachweis über das Sehvermögen gefordert. Den erhalten Sie von einem Augenarzt oder Arbeitsmediziner.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit (Reaktionstest)
  • Augenärztliches Zeugnis