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Klasse L, gültig ab 19.01.2013

Traktoren und Zugmaschinen

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugmaschinen bewegen, die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gebaut wurden und auch dafür eingesetzt werden.
Die Maschinen dürfen nach ihrer Bauart für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h gebaut sein. An diese Maschinen dürfen Sie bis zu zwei Anhänger mitführen. Dann reduziert sich aber die Geschwindigkeit durch die Anhänger auf 25 km/h. In diese Klasse fallen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mitgeführt werden.

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse beträgt mindestens 16 Jahre, sie brauchen auch keinen Vorbesitz einer anderen Klasse.
In die Klasse sind keine anderen Führerscheinklassen eingeschlossen.

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Ausbildung

Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht notwendig. Für diese Klasse ist nur eine Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, keine Prüfungen.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die praktische Prüfung erst einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Da diese Klasse keine eigene Führerscheinklasse sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B ist, kann sie mit der Beantragung der Klasse B zusammen bestellt werden. dann wird die Schlüsselzahl gleich bei der Erteilung der Klasse B mit eingetragen.
Dafür muss die Schulungsbescheinigung zusammen mit den Prüfunterlagen der Klasse B vorgelegt werden.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild
  • Diese Unterlagen sind nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt worden ist