Klasse T, ab 19.01.2013

Große Traktoren und Schlepper

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugmaschinen (Traktoren und Schlepper) mit einer, nach ihrer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h fahren. Die Zugmaschinen dürfen auch mit Anhänger bewegt werden.

Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen reduziert sich die Höchstgeschwindigkeit bauartbestimmt auf 40 km/h. Die Maschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden und nur dafür bestimmt sein.

Das Mindestalter für diese Klasse beginnt bei 16 Jahren. Von 16 bis 18 Jahren dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen nur 40 km/h fahren, ab 18 Jahre öffnet sich die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch auf 60 km/h.
Es ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich, Sie bekommen die Klassen AM und L dazu.

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Ausbildung

Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht notwendig. Für diese Klasse ist nur eine Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, keine Prüfungen.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die praktische Prüfung erst einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Da diese Klasse keine eigene Führerscheinklasse sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B ist, kann sie mit der Beantragung der Klasse B zusammen bestellt werden. dann wird die Schlüsselzahl gleich bei der Erteilung der Klasse B mit eingetragen.
Dafür muss die Schulungsbescheinigung zusammen mit den Prüfunterlagen der Klasse B vorgelegt werden.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild
  • Diese Unterlagen sind nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Kl. B beantragt worden ist.