Klasse B 196, gültig ab 01.01.2020
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Seit Beginn 2020 hat der Besitzer eines Führerscheins der Klasse B die Möglichkeit,
seine Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.
Diese berechtigt zum Führen leichter Motorräder mit höchstens 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung innerhalb Deutschlands, sie gilt aber nicht für das Ausland!

Mindestalter
- Mindestalter 25 Jahre
- seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
- Schulungsnachweis für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1
Ausbildung
- eine entsprechende gesetzl. vorgeschriebene Schulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.
- Schulungsumfang: 4 x Theorie-Doppelstunden und 5 x Praxis-Doppelstunden à 90min
Wissenswertes
Mit der Erweiterung B 196 dürfen Sie genau die gleichen Krafträder bewegen wie mit der Klasse A1, jedoch stellt die Erweiterung keine Motorradfahrerlaubnis dar!
Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag
Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:
- Kopie des Personalausweises
- Kopie Ihres Führerscheins
- aktuelles biometrisches Passbild
- Teilnahme-Bescheinigung der Fahrschule