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Klasse B 196, gültig ab 01.01.2020

Leichtkrafträder bis 125 ccm

 

 

Seit Beginn 2020 hat der Besitzer eines Führerscheins der Klasse B die Möglichkeit,

seine Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.

Diese  berechtigt zum Führen leichter Motorräder mit höchstens 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung innerhalb Deutschlands, sie gilt aber nicht für das Ausland!

Mindestalter

  • Mindestalter 25 Jahre
  • seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Schulungsnachweis für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1

Ausbildung

  • eine entsprechende gesetzl. vorgeschriebene Schulung, eine Prüfung ist nicht notwendig.
  • Schulungsumfang: 4 x Theorie-Doppelstunden und 5 x Praxis-Doppelstunden à 90min

Wissenswertes

Mit der Erweiterung B 196 dürfen Sie genau die gleichen Krafträder bewegen wie mit der Klasse A1, jedoch stellt die Erweiterung keine Motorradfahrerlaubnis dar!

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie Ihres Führerscheins
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Teilnahme-Bescheinigung der Fahrschule