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Klasse B 96, gültig ab 19.01.2013

PKW mit Anhänger

Für die Klasse B 96 ist nur der Führerschein der Klasse B erforderlich, da es sich um eine Ausdehnung der Klasse B handelt.

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Kraftwagen der Klasse B und einen Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse für die ganze Zugkombination ist auf 4250 kg begrenzt.

Die Erweiterung wird mit der Schlüsselzahl 96 im Führerschein vermerkt.

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Ausbildung

Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht notwendig. Für diese Klasse ist nur eine Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, keine Prüfungen.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die praktische Prüfung erst einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Da diese Klasse keine eigene Führerscheinklasse sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B ist, kann sie mit der Beantragung der Klasse B zusammen bestellt werden. Dann wird die Schlüsselzahl gleich bei der Erteilung der Klasse B mit eingetragen.

Dafür muss die Schulungsbescheinigung zusammen mit den Prüfunterlagen der Klasse B vorgelegt werden.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild
  • Diese Unterlagen sind nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt worden ist.