Wichtige Information:
+++ Wichtige Mitteilung für Berufskraftfahrer +++
Den Fahrerlaubnisbehörden in NRW wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Führerschein zunächst ohne Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung mit Eintragung der Schlüsselzahl 95 für zunächst ein Jahr auszufertigen.
Die Weiterbildungsbescheinigung muss spätestens nach einem Jahr vorgelegt werden.
Die Verlängerung des Führerscheins ohne Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung darf jedoch nicht zu einer Überschreitung des fünfjährigen Zeitraumes insgesamt führen und ist daher auf eine spätere Verlängerung anzurechnen.
Diese Regelung gilt natürlich nur im derzeitigen Krisenzeitraum !

Wir bieten samstags oder wochentags Modulschulungen für LKW/Bus gemäß §5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) an.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder bei einem der untenstehenden Termine an.
Wir behalten uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Schulung abzusagen.
Schulungsdauer 7h, Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr inkl. 1 Std. Pause