Klasse DE, gültig ab 19.01.2013

Schwere Busse mit Anhänger

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse D und einen Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse fahren.

Die Größe des Anhängers hängt von der Anhängelast des Zugfahrzeugs ab. Für die gewerbliche Personenbeförderung muss ein Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) erbracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Güterbeförderung.

Diese Qualifizierung wird zusätzlich zu dieser Klasse angeboten.

 

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Mindestalter

Das Mindestalter beträgt bei diesem Führerschein 24 Jahre. Das Mindestalter kann auf 18 Jahre mit folgenden Bedingungen gesenkt werden:

  • mit 18 Jahren, für Fahrten im Linienverkehr begrenzt auf 50 km, wenn Sie die Ausbildung als "Berufskraftfahrer/ -in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben
  • mit 20 Jahren, für Fahrten im Linienverkehr begrenzt auf 50 km, wenn Sie die Ausbildung als "Berufskraftfahrer/ -in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben
  • mit 21 Jahren, nach durchgeführter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG (große IHK- Prüfung in Theorie und Praxis) oder bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, aber erst nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 2 BKrFQG
  • mit 23 Jahren nur die Klasse D, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4, Abs. 2, BKrFQG.

Für diese Klasse ist als Vorbesitz der Führerschein Klasse D erforderlich, Sie erhalten auch nach Erwerb dieser Klasse die Führerscheinklassen BE, D1E, bei Besitz von C1 auch den C1E.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden.

Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 24. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf. Wenn die Bedingungen s.o. erfüllt sind, reduziert sich das Einstiegsalter wie oben angegeben und mit der Ausbildung kann auch 6 Monate vorher begonnen werden.

Die Ausbildung für den Nachweis der Grundqualifikation ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gesondert geregelt und muss einzeln erfragt werden.

Erst nach der bestandenen Prüfung und dem erfolgten Führerscheineintrag dürfen Sie am gewerblichen Güter- oder Personenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

Zur Erlangung der Klasse DE benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse B und einen Nachweis der körperlichen Eignung sowie Ihrer Belastungsfähigkeit mit einem Reaktionstest. Das wird durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch psychologischen Untersuchung nachgewiesen.

Zusätzlich wird ein Nachweis über das Sehvermögen gefordert. Den erhalten Sie von einem Augenarzt oder Arbeitsmediziner.

Um die Klasse DE zu erhalten, muss die Klasse D beendet worden sein.

Sie erhalten diese Klasse auch über die bestandene Klasse CE automatisch.