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Klasse C1E, gültig ab 19.01.2013

Leichtere Lastzüge

Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Fahrzeuge der Klasse C1 (siehe Klasse C1), fahren. Ein Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Zusätzlich darf das Zugfahrzeug auch ein Fahrzeug der Klasse B (siehe Klasse B) sein.

Der Anhänger hinter dem Klasse B Fahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben. Die Fahrzeugkombination darf in den oben genannten Fällen nicht größer als 12 t zulässige Gesamtmasse sein. Für die gewerbliche Güterbeförderung muss ein Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) erbracht werden. Das Gleiche gilt auch für die Personenbeförderung.Diese Qualifizierung wird zusätzlich zu dieser Klasse angeboten.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, hier ist der Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen BE, wenn Sie den Führerschein Klasse D1 besitzen, auch der D1E.

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Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Hier muss eine gewisse Anzahl an Pflichtstunden in Theorie und Praxis erfüllt werden. Den Abschluss der Ausbildung bildet jeweils eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Mit der Führerscheinausbildung sollte frühestens ca. 6 Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres begonnen werden, da die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung erst 1 Monat vorher absolviert werden darf. Die Ausbildung für den Nachweis der Grundqualifikation ist im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gesondert geregelt und muss einzeln erfragt werden.

Erst nach der bestandenen Prüfung und dem erfolgten Führerscheineintrag dürfen Sie am gewerblichen Güter- oder Personenverkehr teilnehmen.

Wissenswertes

Die Führerscheinklasse C1 und C1E wird befristet bis zum 50. Lebensjahr. Sollten Sie beim Führerscheintausch schon 45 Jahre alt sein, wird der Schein auf 5 Jahre begrenzt.Bei der Verlängerung muss durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden. Wird die Klasse nicht verlängert, dürfen Sie Fahrzeuge dieser Klasse im Straßenverkehr nicht mehr bewegen.

Besitzen Sie noch die "alte" Klasse 3, müssen Sie erstmalig ab dem 50. Lebensjahr den alten Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen. Das ist nur mit einer ärztlichen Untersuchung möglich. Sie erhalten dann die Führerscheine B,BE,C1,C1E,AM und L. Die Führerscheine C1 und C1E werden dann aber nur noch für 5 Jahre erteilt. Tauschen Sie nicht um, ruhen die LKW-Führerscheine und Sie dürfen im öffentlichen Straßenverkehr keine LKW mehr fahren.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr müssen die Voraussetzungen für die Schlüsselnummer 95 erfüllt sein und sie muss im Kartenführerschein eingetragen sein.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Erste- Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches ZeugnisB