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Mofa Prüfberechtigung ab 19.01.2013

Mofa Prüfberechtigung

Mit der Mofa-Prüfberechtigung dürfen Sie einsitzige und einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h fahren.
Diese Fahrzeuge dürfen einen Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder einen Elektromotor haben.

Das Mindestalter für diese Prüfberechtigung beträgt 15 Jahre.
Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht erforderlich, es sind auch keine Klassen inklusive.

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Ausbildung

Der Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht notwendig. Für diese Klasse ist nur eine Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, keine Prüfungen.

Mit der Führerscheinausbildung sollte erst ca. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden, da die praktische Prüfung erst einen Monat vorher absolviert werden darf.

Wissenswertes

Da diese Klasse keine eigene Führerscheinklasse sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B ist, kann sie mit der Beantragung der Klasse B zusammen bestellt werden. dann wird die Schlüsselzahl gleich bei der Erteilung der Klasse B mit eingetragen.
Dafür muss die Schulungsbescheinigung zusammen mit den Prüfunterlagen der Klasse B vorgelegt werden.

Unterlagen zum Fahrerlaubnisantrag

Folgende Unterlagen sind dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen:

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild
  • Diese Unterlagen sind nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt worden ist.